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SuperUmzug — Umzugsunternehmen für München und Umgebung

Ratgeber

Umzug nach Trennung oder Erbfall: Hausrat aufteilen, mehrere Zieladressen

Wenn ein Haushalt geteilt wird: Transport an mehrere Zieladressen, was mit dem Rest passiert und warum eine Bestandsliste Streit verhindert.

5 Min. Lesezeit

Was diese Umzüge von anderen unterscheidet

Bei einem gewöhnlichen Umzug zieht ein Haushalt von A nach B. Bei einer Trennung oder einem Erbfall wird ein Haushalt geteilt — auf zwei oder drei Zieladressen, plus dem Teil, den niemand haben will.

Das ist logistisch lösbar. Was es schwierig macht, ist etwas anderes: Es gibt mehr als eine Person mit einer Meinung, und die Meinungen sind nicht immer deckungsgleich. Deshalb ist der wichtigste Rat für diese Umzüge kein logistischer.

Ein Auftraggeber, ein Ansprechpartner

Wir brauchen eine Person, die den Auftrag erteilt, und eine Person, die am Umzugstag ansprechbar ist. Das kann dieselbe sein oder nicht — aber es muss klar sein, wer es ist.

Der Grund ist praktisch: Wenn am Umzugstag zwei Personen widersprüchliche Anweisungen geben, welches Möbelstück in welchen Wagen kommt, steht die Arbeit still. Wir entscheiden solche Fragen nicht und wollen es auch nicht — wem ein Schrank gehört, ist keine Frage, die ein Umzugsunternehmen beantworten kann.

Klären Sie das vorher, notfalls schriftlich. Ein Satz per E-Mail, wer beauftragt und wer vor Ort entscheidet, erspart am Umzugstag Stunden.

Die Liste vorher

Das Wichtigste, was Sie tun können, kostet zehn Minuten: Schreiben Sie auf, was an welche Adresse geht, und fotografieren Sie die Wohnung, bevor ausgeräumt wird.

Nicht als Misstrauensbeweis, sondern weil sich Wochen später niemand mehr erinnert, ob die Kommode schon vorher fehlte oder ob das Service vollständig war. Eine Liste und ein paar Fotos beantworten diese Fragen, bevor sie zu einem Konflikt werden.

Bei Erbfällen mit mehreren Erben ist das nicht nur sinnvoll, sondern praktisch unverzichtbar. Ein Hausstand, der ohne Bestandsaufnahme aufgeteilt wird, produziert Nachfragen, die sich nicht mehr klären lassen.

Transport an mehrere Adressen

Der Ablauf ist unspektakulär: Beim Verladen wird gekennzeichnet, was wohin geht — mit Farbpunkten, Buchstaben oder Nummern, je nachdem, was übersichtlicher ist. Geladen wird in der Reihenfolge, in der ausgeliefert wird, also die letzte Adresse zuerst in den Wagen.

Jede zusätzliche Zieladresse kostet eine weitere Anfahrt, die im Angebot ausgewiesen wird. Das ist trotzdem deutlich günstiger als zwei getrennte Aufträge, weil das Ausräumen der gemeinsamen Wohnung nur einmal stattfindet.

Wenn die Zieladressen weit auseinanderliegen — eine in München, eine in Hamburg —, wird daraus allerdings zweierlei: ein Nahumzug und ein Fernumzug. Dann rechnen wir getrennt, weil sonst eine Fahrt bezahlt würde, die nicht stattfindet.

Wenn noch nichts entschieden ist

Bei Erbfällen ist das der Normalfall: Die Wohnung muss geräumt werden, weil der Mietvertrag läuft, aber wer was bekommt, ist noch offen — manchmal, weil sich die Erben nicht einig sind, manchmal, weil ein Nachlassverfahren läuft.

Dann ist Einlagerung die Lösung, und zwar eine gute. Wir räumen die Wohnung, lagern trocken und gesichert ein und liefern später aus — an eine Adresse oder an mehrere. Die Lagerung kostet Geld, aber sie kostet weniger als eine überstürzte Entsorgung, die sich nicht rückgängig machen lässt.

Ein Hinweis dazu: Lassen Sie sich beim Einlagern eine Liste geben, was eingelagert wurde. Bei einer späteren Auseinandersetzung ist das das Dokument, auf das sich alle beziehen können.

Was niemand haben will

Bei einem geteilten Hausstand bleibt regelmäßig ein erheblicher Teil übrig: Möbel, die in keine der neuen Wohnungen passen, Hausrat in doppelter Ausführung, Dinge, die für niemanden einen Wert haben.

Das entsorgen wir über die Schwestermarke desselben Unternehmens — im selben Auftrag, ohne zweite Anfahrt, mit einem Ansprechpartner. Gemeinsam beauftragt liegt das erfahrungsgemäß 20 bis 35 Prozent unter zwei getrennten Aufträgen.

Sehen Sie vorher hin. Das gilt bei Erbfällen besonders: In Schränken, Schubladen, Büchern und Ordnern von Menschen, die lange am selben Ort gewohnt haben, finden sich Dokumente, Schmuck, Bargeld und Unterlagen, die für die Nachlassabwicklung gebraucht werden. Eine Entrümpelung ist keine Sichtung — was weg ist, ist weg.

Der Umzugstag

Zwei praktische Punkte, die den Tag ruhiger machen:

Nicht beide Parteien gleichzeitig vor Ort. Wenn es geht, räumt eine Partei am Vormittag, die andere am Nachmittag — oder an verschiedenen Tagen. Das ist keine Frage der Höflichkeit, sondern der Arbeitsgeschwindigkeit.

Persönliche Dinge vorher heraus. Dokumente, Fotos, Schmuck, Erinnerungsstücke nimmt jeder vorher selbst mit. Was am Umzugstag noch in der Wohnung ist, wird bewegt — und im Zweifel von jemandem, der nicht weiß, dass dieser eine Karton wichtig ist.

Und die emotionale Seite

Wir sind ein Umzugsunternehmen, keine Beratungsstelle, und wir tun nicht so, als wären wir eine. Was wir tun können: sachlich bleiben, uns nicht auf eine Seite stellen, nicht kommentieren und die Arbeit machen, für die wir da sind.

Erfahrungsgemäß hilft das mehr als jedes gut gemeinte Wort. Ein Umzugstag, an dem professionell und ohne Aufhebens gearbeitet wird, ist an einem ohnehin schwierigen Tag das, was man von uns braucht.

Bei Erbfällen: was vor dem Räumen zu klären ist

Ein geerbter Haushalt ist rechtlich etwas anderes als ein eigener, und drei Fragen sollten beantwortet sein, bevor jemand einen Karton anfasst:

Ist die Erbengemeinschaft handlungsfähig? Bei mehreren Erben braucht es eine Verständigung darüber, wer beauftragt. Ein einzelner Erbe kann nicht ohne Weiteres über den gesamten Nachlass verfügen.

Läuft ein Nachlassverfahren? Wenn ja, sollte die Räumung mit dem Nachlassgericht oder dem Nachlassverwalter abgestimmt sein.

Ist der Mietvertrag gekündigt, und bis wann? Der Zeitdruck bei geerbten Wohnungen entsteht fast immer aus dieser Frist — und sie ist der Grund, warum so viele Nachlassräumungen überstürzt ablaufen.

Wenn eine dieser Fragen offen ist, ist Einlagerung fast immer besser als Entsorgung. Die Lagerkosten sind überschaubar; eine entsorgte Erbschaft ist nicht wiederherstellbar.

Was in einem geerbten Haushalt gefunden wird

Aus der Erfahrung mit Nachlassräumungen: In Schränken, Büchern, Ordnern und Schubladen von Menschen, die lange am selben Ort gewohnt haben, liegen regelmäßig Dinge, die niemand dort vermutet hat.

Konkret: Bargeld in Büchern und Umschlägen. Schmuck in Schubladenrückwänden. Sparbücher, Versicherungspolicen, Testamente. Fotografien und Briefe, die für die Familie einen Wert haben, den kein Schätzer beziffert. Und Unterlagen, die für die Nachlassabwicklung gebraucht werden.

Deshalb der Rat, den wir bei Erbfällen immer geben: Sichten Sie, bevor entsorgt wird. Eine Entrümpelung ist kein Sortiervorgang. Was in den Container geht, ist weg — und niemand kann später rekonstruieren, was darin war.

Wenn dafür die Zeit fehlt, ist auch das ein Grund für Einlagerung statt Entsorgung.

Die kurze Checkliste

  • Einen Auftraggeber benennen, schriftlich
  • Vor dem Räumen fotografieren, Raum für Raum
  • Liste anlegen: was an welche Adresse
  • Persönliche Dokumente, Schmuck und Wertsachen vorher entnehmen
  • Bei Unklarheit einlagern statt entsorgen
  • Wenn möglich: die Parteien zeitlich trennen
  • Was niemand will, im selben Auftrag entsorgen lassen

Sachlich planen

Nennen Sie uns die Zieladressen und grob, was wohin soll. Wir kalkulieren den Transport und sagen Ihnen, was sich sinnvoll in einem Auftrag zusammenfassen lässt und was besser getrennt läuft.

+49 176 228 661 46

Häufige Fragen

Können Sie an mehrere Adressen liefern?

Ja, das ist bei Trennungen und Erbfällen der Regelfall. Wir kennzeichnen beim Verladen, was wohin geht, und liefern getrennt aus. Jede zusätzliche Zieladresse kostet eine weitere Anfahrt, die im Angebot ausgewiesen wird — es ist trotzdem günstiger als zwei separate Aufträge.

Wer beauftragt den Umzug bei einer Trennung?

Eine Person. Wir brauchen einen Auftraggeber und einen Ansprechpartner, weil sonst am Umzugstag widersprüchliche Anweisungen entstehen. Wer das ist, klären Sie untereinander — wir mischen uns in die Aufteilung nicht ein und entscheiden nicht, welches Möbelstück wem gehört.

Was passiert mit dem, was niemand haben will?

Das entsorgen wir über die Schwestermarke desselben Unternehmens, im selben Auftrag und ohne zweite Anfahrt. Bei einem geteilten Hausstand ist das regelmäßig ein erheblicher Teil — und gemeinsam beauftragt liegt es erfahrungsgemäß 20 bis 35 Prozent unter zwei getrennten Aufträgen.

Können Möbel eingelagert werden, bis die Aufteilung geklärt ist?

Ja, und bei ungeklärten Erbfällen ist das häufig die einzige sinnvolle Lösung. Wir lagern trocken und gesichert ein und liefern später aus — an eine oder an mehrere Adressen. Der Preis richtet sich nach Volumen und Dauer.

Wie vermeidet man Streit darüber, was mitgenommen wurde?

Mit einer Liste vor dem Umzug. Notieren Sie, was an welche Adresse geht, und fotografieren Sie die Wohnung vor dem Ausräumen. Das ist zehn Minuten Arbeit und beantwortet später Fragen, die sonst monatelang unbeantwortet bleiben.

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