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SuperUmzug — Umzugsunternehmen für München und Umgebung

Haftung und Versicherung

Wer haftet bei Umzugsschäden — und bis zu welchem Betrag?

Der Möbelspediteur haftet gesetzlich mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB). Diese Seite erklärt, was das in Euro bedeutet, welche Fristen gelten und wann die gesetzliche Haftung nicht ausreicht.

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Mitarbeiter von SuperUmzug im Team-Shirt mit Daumen nach oben

Bei einem Umzugsvertrag haftet der Möbelspediteur nach § 451e HGB für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts, begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Bei 30 Kubikmetern sind das rechnerisch 18.600 Euro Haftungshöchstsumme für den gesamten Umzug — nicht je Gegenstand. Diese Zahl kennen die wenigsten Kunden, weil sie fast nie veröffentlicht wird. Hier steht sie, zusammen mit den Fristen, den Ausnahmen und dem, was eine Zusatzversicherung ändert.

§ 451e HGB620 € je m³ Laderaum
Haftungshöchstbetrag bei Umzugsverträgen. Bemessungsgrundlage ist der Laderaum in Kubikmetern, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird — nicht der Wert des einzelnen Gegenstands und nicht die Zahl der Kartons.
§ 438 HGBBei Übergabe / 14 Tage
Meldefristen. Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens bei der Ablieferung angezeigt werden, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von vierzehn Tagen. Wird die Frist versäumt, wird vermutet, dass unbeschädigt abgeliefert wurde.
§§ 451 ff. HGBUmzugsvertrag
Der eigene Abschnitt des Handelsgesetzbuchs für Umzugsverträge. Er verdrängt für Umzüge die allgemeinen Frachtregeln und ist der Grund, warum beim Umzug andere Haftungsgrenzen gelten als bei einer gewöhnlichen Spedition.
§ 451d HGBBesondere Haftungsausschlüsse
Nennt die Fälle, in denen der Spediteur von der Haftung frei wird — unter anderem, wenn der Schaden auf das Verpacken durch den Absender zurückzuführen ist. Das ist die gesetzliche Grundlage für die eingeschränkte Haftung bei selbst gepackten Kartons.

Was bedeuten 620 Euro je Kubikmeter konkret?

Die Grenze bezieht sich auf den Laderaum, nicht auf das einzelne Möbelstück. Ein Umzug mit 30 Kubikmetern hat damit eine Haftungshöchstsumme von 18.600 Euro für den gesamten Auftrag. Solange der Gesamtschaden darunter bleibt, wird der tatsächliche Schaden ersetzt — die 620 Euro sind eine Obergrenze, keine Pauschale. Erst wenn die Summe aller Schäden diesen Betrag übersteigt, greift die Deckelung.

Wann reicht die gesetzliche Haftung nicht aus?

Wenn der Wert des Umzugsguts deutlich über 620 Euro je Kubikmeter liegt. Normaler Hausrat liegt darunter — ein Kubikmeter Kartons mit Kleidung, Büchern und Küchengerät erreicht diesen Wert selten. Hochwertige Einrichtung erreicht ihn schnell: Designermöbel, Kunst, Sammlungen, hochwertige Musikinstrumente, Fotoausrüstung oder eine Bibliothek mit Erstausgaben. Für diese Fälle vereinbaren wir eine zusätzliche Transportversicherung.

Wie funktioniert die zusätzliche Transportversicherung?

Sie erklären selbst den Wert, der versichert werden soll — für den gesamten Umzug oder für einzelne Wertgegenstände —, und der Beitrag richtet sich nach diesem Wert. Das ist der entscheidende Punkt: Nicht wir schätzen, was Ihre Einrichtung wert ist, sondern Sie erklären es. Für einzelne Stücke ist eine gesonderte Versicherung meist die günstigere Lösung als eine Höherversicherung des ganzen Umzugs.

Bis wann muss ich einen Umzugsschaden melden?

Äußerlich erkennbare Schäden spätestens bei der Ablieferung, also am Umzugstag selbst und im Beisein des Teams. Äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung, in Textform. Diese Fristen stehen in § 438 HGB und sind keine Kulanzregel: Wird die Frist versäumt, wird gesetzlich vermutet, dass das Umzugsgut unbeschädigt abgeliefert wurde. Diese Vermutung zu widerlegen ist im Nachhinein sehr schwer.

Warum ist die Haftung bei selbst gepackten Kartons eingeschränkt?

Weil wir Inhalt und Packqualität nicht prüfen konnten. Wer einen geschlossenen Karton übergibt, übergibt eine Blackbox: Ob das Geschirr in Papier gewickelt war, ob Hohlräume gefüllt waren, ob überhaupt das darin lag, was auf dem Karton steht — nichts davon ist für uns überprüfbar. § 451d HGB erkennt das an und stellt den Spediteur von der Haftung frei, soweit der Schaden auf das Verpacken durch den Absender zurückzuführen ist. Ein außen unbeschädigter Karton mit Scherben darin ist deshalb regelmäßig kein ersatzfähiger Transportschaden.

Was ist der praktische Ausweg beim Selbstpacken?

Lassen Sie genau das packen, was Ihnen wichtig ist. Sie packen Bücher, Kleidung und Küchenutensilien selbst und übergeben uns Geschirr, Gläser, Bilder, Elektronik und Sammlerstücke zum Verpacken. Damit zahlen Sie einen Bruchteil der Vollverpackung von 300 – 900 und haben für genau die Stücke, um die es geht, die vollständige Haftungslage. Das ist die Empfehlung, die wir am häufigsten aussprechen.

Was ist die Betriebshaftpflicht und was deckt sie ab?

Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung — bei uns über die LVN — deckt Schäden ab, die wir außerhalb des Umzugsguts verursachen: ein Kratzer im Treppenhaus, eine beschädigte Wohnungstür, ein Schaden am Parkett der neuen Wohnung. Sie ist etwas anderes als die Transporthaftung nach § 451e HGB und greift genau dort, wo diese nicht greift. Die Versicherungssumme nennen wir Ihnen auf Anfrage.

Was ist von der Haftung ausgenommen?

Neben dem Selbstpacken gibt es weitere gesetzliche Ausschlüsse — unter anderem Schäden an Gegenständen, die ihrer Art nach besonders bruchgefährdet sind, Schäden durch mangelhafte Verpackung des Absenders und Schäden an lebenden Tieren und Pflanzen. Wertsachen, Bargeld, Schmuck und Dokumente gehören nicht ins Umzugsgut, sondern in Ihre eigene Tasche. Die vollständigen Bedingungen und Ausschlüsse erhalten Sie mit dem Angebot und den AGB.

  • Selbst gepackte Kartons — eingeschränkte Haftung für Transportschäden am Inhalt
  • Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und Dokumente — gehören nicht ins Umzugsgut
  • Lebende Tiere transportieren wir grundsätzlich nicht
  • Gegenstände, die wir ausdrücklich nicht transportieren: Klaviere, Flügel, Tresore, Billardtische, Industriemaschinen

Der Weg vom Schaden zur Regulierung

Fünf Schritte, von der Dokumentation vor dem Umzug bis zur Reparatur oder zum Ersatz.

  1. Dokumentation vor dem Umzug

    Das Team hält den Zustand wertvoller und empfindlicher Gegenstände vor dem Transport fest — mit Foto und Datum. Das ist kein Misstrauen, sondern die Grundlage dafür, im Schadensfall überhaupt etwas nachweisen zu können.

  2. Sorgfältiger Transport

    Geschultes Personal, geeignetes Verpackungsmaterial, gesichertes Verladen. Möbel werden gepolstert und verzurrt, nicht gestapelt und gehofft.

  3. Dokumentation nach dem Umzug

    Der Zustand wird am Zielort gemeinsam mit Ihnen geprüft und festgehalten. Nehmen Sie sich dafür die zwanzig Minuten — es ist der einzige Moment, in dem ein äußerlich erkennbarer Schaden fristgerecht angezeigt werden kann.

  4. Schadensmeldung

    Sie melden uns den Schaden mit Foto und kurzer Beschreibung. Äußerlich erkennbare Schäden nach § 438 HGB bereits bei der Übergabe, verdeckte Schäden innerhalb von vierzehn Tagen in Textform.

  5. Reparatur oder Ersatz

    Nach der Prüfung reparieren wir den beschädigten Gegenstand oder ersetzen ihn im Rahmen der gesetzlichen Haftung — bei abgeschlossener Transportversicherung bis zum vereinbarten Versicherungswert. Was repariert werden kann, wird repariert; ein reparierter Schrank ist meistens das bessere Ergebnis als eine Teilentschädigung.

Häufige Fragen zu Haftung und Versicherung beim Umzug

Wer haftet bei Umzugsschäden?

Das Umzugsunternehmen, nach § 451e HGB begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Bei 30 Kubikmetern sind das 18.600 Euro Haftungshöchstsumme für den gesamten Umzug. Innerhalb dieser Grenze wird der tatsächliche Schaden ersetzt — die 620 Euro sind eine Obergrenze, keine Pauschale je Gegenstand.

Wie viel sind 620 Euro je Kubikmeter bei meinem Umzug?

Multiplizieren Sie Ihr Umzugsvolumen mit 620. Eine 2-Zimmer-Wohnung mit 25 m³ kommt auf 15.500 Euro, eine 4-Zimmer-Wohnung mit 50 m³ auf 31.000 Euro. Wenn der Wert Ihrer Einrichtung deutlich darüber liegt, ist eine zusätzliche Transportversicherung sinnvoll.

Bis wann muss ich einen Umzugsschaden melden?

Äußerlich erkennbare Schäden spätestens bei der Ablieferung, also am Umzugstag im Beisein des Teams. Verdeckte Schäden innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung, in Textform. Beide Fristen stehen in § 438 HGB. Wird eine Frist versäumt, wird gesetzlich vermutet, dass unbeschädigt abgeliefert wurde.

Was passiert, wenn ich die 14-Tage-Frist verpasse?

Dann greift die gesetzliche Vermutung des § 438 HGB, dass das Umzugsgut unbeschädigt abgeliefert wurde. Sie können diese Vermutung theoretisch widerlegen, praktisch ist das ohne Dokumentation aus dem Umzugszeitraum sehr schwer. Melden Sie deshalb lieber einmal zu viel und zu früh als einmal zu spät.

Sind selbst gepackte Kartons versichert?

Nur eingeschränkt, soweit es um Transportschäden am Inhalt geht. § 451d HGB stellt den Spediteur von der Haftung frei, soweit der Schaden auf das Verpacken durch den Absender zurückzuführen ist — und Inhalt wie Packqualität eines geschlossenen Kartons konnten wir nicht prüfen. Für alles, was wir gepackt haben, gilt die Haftung uneingeschränkt.

Brauche ich eine zusätzliche Transportversicherung?

Sinnvoll ist sie, wenn der Wert Ihres Umzugsguts über 620 Euro je Kubikmeter liegt. Normaler Hausrat liegt darunter, hochwertige Einrichtung, Kunst, Sammlungen und teure Technik liegen schnell darüber. Den Versicherungswert erklären Sie selbst, der Beitrag richtet sich danach — für einzelne Stücke ist eine gesonderte Versicherung meist günstiger als eine Höherversicherung des ganzen Umzugs.

Was ist der Unterschied zwischen Transporthaftung und Betriebshaftpflicht?

Die Transporthaftung nach § 451e HGB deckt Schäden am Umzugsgut. Die Betriebs- und Berufshaftpflicht — bei uns LVN — deckt Schäden, die wir daneben verursachen: am Treppenhaus, an der Wohnungstür, am Parkett der neuen Wohnung. Zwei verschiedene Deckungen für zwei verschiedene Schadensarten.

Zahlt meine Hausratversicherung bei einem Umzugsschaden?

In der Regel nicht für Transportschäden — Hausratversicherungen decken typischerweise Schäden in der Wohnung, nicht auf dem Transportweg. Manche Tarife enthalten eine befristete Umzugsklausel, die den Hausrat für einen bestimmten Zeitraum an beiden Adressen einschließt. Fragen Sie das vor dem Umzug bei Ihrem Versicherer nach; es ist ein Anruf und kann den Unterschied machen.

Muss ich den Schaden beim Umzugsunternehmen oder bei der Versicherung melden?

Bei uns, mit Foto und kurzer Beschreibung. Wir prüfen und regulieren im Rahmen der gesetzlichen Haftung. Haben Sie eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen, geben wir die Meldung an den Versicherer weiter — Sie brauchen sich nicht mit zwei Stellen gleichzeitig auseinanderzusetzen.

Wird ein beschädigtes Möbelstück repariert oder ersetzt?

Was sich fachgerecht reparieren lässt, wird repariert; das ist bei Massivholz und guten Furnieren meist das bessere Ergebnis als eine Teilentschädigung. Wo eine Reparatur nicht sinnvoll ist, wird im Rahmen der gesetzlichen Haftung ersetzt — bei abgeschlossener Transportversicherung bis zum vereinbarten Wert.

Haften Sie auch für Schäden am Treppenhaus?

Ja, dafür ist die Betriebs- und Berufshaftpflicht da. Solche Schäden dokumentieren wir sofort und melden sie an die Versicherung — auch dann, wenn die Hausverwaltung sie erst Wochen später bemerkt. Ein fotografierter Zustand vor Beginn der Arbeiten hilft dabei allen Beteiligten.

Was passiert bei Schäden während der Einlagerung?

Für die Lagerzeit gilt nicht die Transporthaftung nach § 451e HGB, sondern der Lagervertrag mit seinen eigenen Bedingungen. Die erhalten Sie mit dem Angebot. Wer wertvolle Einrichtung länger einlagert, sollte über eine Zusatzversicherung zum selbst erklärten Wert sprechen — bei Lagerungen über mehrere Monate ist das die häufigere Empfehlung.

Rechtlicher Rahmen

Es gilt die gesetzliche Haftung für Umzugsverträge nach §§ 451 ff. HGB, insbesondere die Haftungshöchstgrenze von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Eine darüber hinausgehende Transportversicherung ist für einen konkreten Umzug oder für einzelne Wertgegenstände möglich; der Beitrag richtet sich nach dem von Ihnen erklärten Wert. Betriebs- und Berufshaftpflicht: LVN; die Versicherungssumme nennen wir auf Anfrage. Diese Seite gibt den Rahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die vollständigen Bedingungen und Ausschlüsse erhalten Sie mit unserem Angebot und den AGB.

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Unser Assistent antwortet jederzeit — mit denselben Zahlen und denselben Haftungsregeln, die auf dieser Website stehen. Was er nicht sicher beantworten kann, gibt er an einen Menschen weiter.

Wenn etwas passiert ist, rufen Sie an, bevor Sie etwas wegwerfen oder reparieren lassen. Fotos vom Zustand und ein kurzes Gespräch klären die meisten Fälle in wenigen Tagen.

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