Die zwei Fristen, um die sich alles andere gruppiert
Eine Umzugsplanung in München hat zwei harte Termine. Der erste ist die Kündigung Ihres Mietvertrags — bei Wohnraum in der Regel drei Monate zum Monatsende. Der zweite ist die Halteverbotszone mit rund drei Wochen Vorlauf beim Kreisverwaltungsreferat.
Alles andere in dieser Liste lässt sich verschieben, komprimieren oder notfalls nachholen. Diese beiden nicht.
8 Wochen vorher
- Mietvertrag kündigen, schriftlich und mit Zugangsnachweis. Die Frist beträgt bei Wohnraum in der Regel drei Monate zum Monatsende — prüfen Sie Ihren Vertrag.
- Übergabetermin für die alte Wohnung mit dem Vermieter grob abstimmen.
- Umzugsvolumen schätzen — Faustregel 0,3 bis 0,5 m³ je Quadratmeter Wohnfläche, Keller und Dachboden ausdrücklich mitgerechnet.
- Angebote einholen und Besichtigungstermine vereinbaren. Ein belastbarer Festpreis entsteht erst nach einer Besichtigung, vor Ort oder per Video.
- Bei Familien: Kita- und Schulwechsel anstoßen. Das dauert länger als jeder Umzug.
6 Wochen vorher
- Umzugsunternehmen beauftragen und den Termin schriftlich bestätigen lassen. Für Termine zum Monatsende zwischen Juni und September ist das der späteste vernünftige Zeitpunkt.
- Entscheiden, was mitzieht. Jeder Kubikmeter, der ausgemistet wird, kostet nichts. Bei Hausumzügen sind zehn bis zwanzig Prozent Volumenreduktion realistisch.
- Sperrmüll, Entrümpelung oder Verkauf organisieren — was weg soll, sollte weg sein, bevor gepackt wird.
- Bei Renovierungsbedarf: Handwerker anfragen. Schönheitsreparaturen in der leeren Wohnung sind erheblich günstiger als in der möblierten.
4 Wochen vorher
- Halteverbotszonen für beide Adressen beantragen. Rund drei Wochen Vorlauf — jetzt ist der Zeitpunkt, an dem es knapp zu werden beginnt.
- Verpackungsmaterial bestellen. Etwa ein Karton je zwei Quadratmeter Wohnfläche.
- Strom, Gas, Internet und Telefon zum Umzugstag ummelden oder kündigen. Internet braucht am längsten — bei einem Anbieterwechsel sind vier bis sechs Wochen normal.
- Nachsendeauftrag bei der Post vorbereiten.
- Bei Bedarf: Zwischenlagerung klären, wenn Auszugs- und Einzugstermin nicht zusammenpassen.
- Urlaub für den Umzugstag und den Tag danach beantragen.
3 Wochen vorher
- Mit dem Packen anfangen — bei Dingen, die Sie bis zum Umzug nicht brauchen: Bücher, Dekoration, Saisonkleidung, Keller.
- Adressänderung vorbereiten: Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse, Abonnements, Kfz-Zulassung, Vereine.
- Bei Haustieren: Betreuung für den Umzugstag organisieren. Wir transportieren keine lebenden Tiere, und ein Umzugstag ist für ein Tier ohnehin Stress.
- Kinderbetreuung für den Umzugstag klären.
2 Wochen vorher
- Nachsendeauftrag stellen, damit er zum Umzugstag aktiv ist.
- Termin beim Kreisverwaltungsreferat für die Ummeldung buchen. Termine sind gefragt — buchen Sie jetzt, nicht nach dem Umzug.
- Wohnungsgeberbestätigung beim neuen Vermieter anfordern. Ohne sie geht die Ummeldung nicht.
- Weiterpacken. Küche und Bad bleiben bis zuletzt.
- Tiefkühltruhe leeren und abtauen.
1 Woche vorher
- Restliche Kartons packen, außer dem Nötigsten.
- Möbel, die zerlegt werden sollen, ausräumen. Schubladen bleiben draußen — sie brechen die Führungen.
- Waschmaschine abklemmen lassen oder die Transportsicherung heraussuchen. Falls sie fehlt: Wir führen Ersatz mit.
- Prüfen, ob die Halteverbotsschilder stehen. Sie müssen mindestens drei volle Tage vor dem Umzugstag aufgestellt sein.
- Nachbarn informieren — in Mehrfamilienhäusern eine Höflichkeit, die den Tag entspannter macht.
- „Erster-Abend-Karton" packen: Bettwäsche, Zahnbürsten, Ladegeräte, Kaffee, Toilettenpapier, Werkzeug, Müllbeutel.
Am Tag vorher
- Kühlschrank leeren und abtauen.
- Letzte Kartons schließen und beschriften.
- Schlüssel für beide Wohnungen bereitlegen, auch für Keller, Briefkasten und Garage.
- Am Abend nachsehen, ob in der Halteverbotszone bereits ein Fahrzeug steht. Wer jetzt noch klingeln kann, spart am Morgen Stunden.
- Wertsachen, Dokumente, Schmuck und Medikamente separat packen — die nehmen Sie selbst mit.
Am Umzugstag
- Zählerstände in der alten Wohnung ablesen und fotografieren: Strom, Gas, Wasser, Heizung.
- Dem Team die Wohnung zeigen und sagen, was empfindlich ist und was nicht mitkommt.
- Erreichbar bleiben — am besten vor Ort. Fragen entstehen immer.
- Am Zielort: die Übergabe gemeinsam durchgehen, solange das Team da ist. Äußerlich erkennbare Schäden müssen nach § 438 HGB bei der Ablieferung angezeigt werden.
- Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen und fotografieren.
Bei der Wohnungsübergabe
- Wohnung besenrein hinterlassen.
- Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselzahl und Zustand der Räume — von beiden Seiten unterschrieben.
- Die leere Wohnung fotografieren, bevor Sie den Schlüssel abgeben. Das ist die einzige Dokumentation, die Sie später noch haben.
- Alle Schlüssel übergeben und die Anzahl im Protokoll festhalten. Ein fehlender Schlüssel kann eine ganze Schließanlage kosten.
In den ersten zwei Wochen nach dem Einzug
- Ummeldung beim Kreisverwaltungsreferat — Frist: zwei Wochen nach dem Einzug, nach dem Bundesmeldegesetz.
- Kfz-Ummeldung, falls der Zulassungsbezirk wechselt.
- Adressänderungen abschließen, die noch offen sind.
- Verdeckte Transportschäden melden, falls welche auftauchen — die Frist beträgt vierzehn Tage nach der Ablieferung.
- Belege sammeln, falls der Umzug beruflich veranlasst war und steuerlich geltend gemacht werden soll.
Die drei Fehler, die am häufigsten passieren
Die Halteverbotszone zu spät beantragen. Drei Wochen sind drei Wochen. Kein Aufpreis verkürzt das.
Den Keller vergessen. Bei der Besichtigung nicht geöffnet, bei der Kalkulation nicht enthalten, am Umzugstag da. Drei bis sechs Kubikmeter, die niemand eingeplant hat.
Die Übergabe abkürzen. Am Abend eines Umzugstags will niemand mehr Möbelkanten prüfen. Genau dann verstreicht aber die Frist für äußerlich erkennbare Schäden.
Die Kurzfassung für alle, die keine Zeit haben
Wenn Sie nur fünf Dinge aus dieser Liste umsetzen, dann diese:
- Kündigen Sie fristgerecht — drei Monate zum Monatsende, bei Wohnraum die Regel.
- Beantragen Sie die Halteverbotszone vier Wochen vorher — sie braucht rund drei und ist der Engpass.
- Buchen Sie den KVR-Termin, sobald der Umzugstag steht — nicht danach.
- Fotografieren Sie beide Wohnungen — leer, vor der Übergabe, mit Zählerständen.
- Gehen Sie die Übergabe durch, solange das Team da ist — danach ist die Frist für sichtbare Schäden abgelaufen.
Alles andere lässt sich nachholen. Diese fünf nicht.
Was in den Erste-Abend-Karton gehört
Er ist der einzige Karton, den Sie selbst transportieren, und er entscheidet darüber, ob der erste Abend in der neuen Wohnung erträglich ist:
- Bettwäsche, Kopfkissen, Handtücher für alle
- Zahnbürsten, Zahnpasta, Duschgel, Toilettenpapier
- Ladegeräte für Telefone und Laptops
- Kaffee, Wasserkocher oder Kaffeemaschine, zwei Tassen
- Ein Satz Besteck und Teller pro Person
- Werkzeug: Schraubendreher, Zange, Cuttermesser, Taschenlampe
- Müllbeutel, Küchenrolle, Reinigungstuch
- Medikamente, Brille, Kontaktlinsen
- Alle Dokumente, Schlüssel und Wertsachen
- Bei Kindern: ein vertrautes Kuscheltier, nicht eingepackt
Beschriften Sie ihn auffällig und stellen Sie ihn ins Auto, nicht in den Umzugswagen.
Wenn nur zwei Wochen bleiben
Nicht jeder Umzug hat acht Wochen Vorlauf. Bei einer kurzfristigen Wohnungszusage gilt eine andere Reihenfolge:
Sofort: Umzugstermin anfragen. Dann erst alles andere.
Tag 1 bis 2: Prüfen, ob eine Halteverbotszone nötig ist. Wenn ja und die Frist reicht nicht — mit längerem Trageweg planen und das Team entsprechend größer ansetzen.
Tag 3 bis 10: Packen, mit Vollverpackung, wenn die Zeit nicht reicht. Bei kurzfristigen Umzügen ist das keine Bequemlichkeit, sondern die Bedingung dafür, dass der Termin hält.
Tag 11 bis 13: Strom, Gas, Internet ummelden. Nachsendeauftrag stellen.
Nach dem Umzug: Ummeldung innerhalb von zwei Wochen. Der KVR-Termin lässt sich nicht vorziehen — buchen Sie ihn trotzdem sofort.
