Zum Inhalt springen
SuperUmzug — Umzugsunternehmen für München und Umgebung

Ratgeber

Halteverbotszone in München beantragen — Fristen, Kosten und was gilt, wenn trotzdem jemand parkt

Rund drei Wochen Vorlauf beim KVR, Kosten je Adresse, wie lange die Schilder stehen müssen — und was passiert, wenn am Umzugstag trotzdem jemand parkt.

6 Min. Lesezeit

Wie beantragt man eine Halteverbotszone für den Umzug in München?

Eine Halteverbotszone wird beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München beantragt, dauert rund drei Wochen und kostet bei uns 300 € je Adresse — Antrag, Schilder, Aufstellen, Dokumentation und Abholen inbegriffen. Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor dem Umzugstag stehen, sonst kann ein dort parkendes Fahrzeug nicht umgesetzt werden.

Das ist die kurze Antwort. Die drei Wochen sind dabei die wichtigste Zahl des ganzen Artikels: Sie sind die Frist, die beim Umzug am häufigsten unterschätzt wird, und sie lässt sich nicht kaufen.

Warum die Zone in München fast immer nötig ist

In den Parklizenzgebieten der Innenstadt ist es unrealistisch, am Umzugstag zufällig zwölf Meter freie Fläche vor der Haustür zu finden. Zwölf Meter braucht ein 7,5-Tonner, wenn er mit ausgefahrener Ladebordwand arbeiten soll. In Schwabing, der Maxvorstadt, Haidhausen, dem Lehel, der Au, Neuhausen oder dem Westend gilt werktags Parklizenz, und die Auslastung liegt praktisch bei hundert Prozent.

Ohne Zone steht das Fahrzeug dort, wo Platz ist — und das sind erfahrungsgemäß fünfzig bis achtzig Meter weiter. Bei dreißig Kubikmetern kostet dieser zusätzliche Trageweg ein bis zwei Stunden Arbeitszeit je Person. Die Rechnung geht deshalb fast immer zugunsten der Zone aus: Sie kostet 300 € und spart mehr.

Umgekehrt gilt: In Trudering, Moosach, Ramersdorf-Perlach, in den Siedlungsgebieten und im gesamten Umland ist die Zone häufig überflüssig. Wir raten dort aktiv davon ab, wenn das Fahrzeug ohnehin vor dem Haus stehen kann.

Der Ablauf im Einzelnen

Schritt 1 — Antrag, rund drei Wochen vorher

Beantragt wird eine „vorübergehende verkehrsrechtliche Anordnung" für einen bestimmten Straßenabschnitt an einem bestimmten Tag. Nötig sind die genaue Adresse, das Datum, der Zeitraum und die benötigte Länge. Für einen normalen Wohnungsumzug sind zwölf bis fünfzehn Meter üblich, für einen Sattelzug oder einen zusätzlichen Möbellift entsprechend mehr.

Die Zone muss dorthin, wo das Fahrzeug tatsächlich stehen soll — und das ist nicht immer direkt vor der Haustür. In Straßen mit Gefälle, etwa in Giesing oder Untergiesing, braucht die Ladebordwand eine möglichst ebene Fläche. Es lohnt sich, das vorher festzulegen.

Schritt 2 — Schilder aufstellen, mindestens drei Tage vorher

Die Schilder werden mit dem Datum und dem Zeitraum der Anordnung aufgestellt. Diese Vorlaufzeit ist der juristische Kern der Sache: Ein Fahrzeug, das vor dem Aufstellen der Schilder bereits dort stand, genießt Vertrauensschutz und kann nicht ohne Weiteres umgesetzt werden. Ein Fahrzeug, das nach dem Aufstellen dort geparkt hat, kann kostenpflichtig umgesetzt werden.

Schritt 3 — Dokumentation beim Aufstellen

Genau deshalb wird beim Aufstellen fotografiert, welche Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt in der Zone stehen — mit Kennzeichen und Zeitstempel. Diese Dokumentation ist das, was am Umzugstag den Unterschied macht, wenn ein Fahrzeug im Weg steht.

Schritt 4 — Umzugstag

Steht die Zone frei, wird geladen. Steht ein Fahrzeug darin, das nach der Beschilderung gekommen ist, wird die Polizei oder die Kommunale Verkehrsüberwachung verständigt.

Was passiert, wenn trotzdem jemand parkt?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird — und die ehrliche Antwort ist unbequem: Es kostet Zeit.

Das Umsetzen eines Fahrzeugs ist kein Vorgang von zehn Minuten. Es muss jemand kommen, die Sachlage prüfen, ein Abschleppunternehmen beauftragen und dessen Eintreffen abwarten. Erfahrungsgemäß vergeht dabei eine bis mehrere Stunden. In dieser Zeit steht der Umzug entweder still, oder es wird über eine längere Strecke getragen.

Was Sie tun können, um das unwahrscheinlicher zu machen:

  • Die Zone großzügig bemessen. Ein oder zwei Meter mehr kosten nichts und geben Spielraum, wenn jemand halb hineinsteht.
  • Die Schilder früher aufstellen als das Minimum. Je länger sie stehen, desto eher hat sich die Zone bei Anwohnern herumgesprochen.
  • Am Abend vorher nachsehen. Steht schon ein Fahrzeug dort, kann man häufig noch klingeln. Ein freiwillig umgeparktes Auto ist immer schneller als ein abgeschlepptes.

Was Sie nicht tun sollten: Fahrzeuge selbst wegschieben, Zettel mit Drohungen hinterlassen oder Schilder eigenmächtig versetzen. Für die Anordnung des Umsetzens ist die Behörde zuständig, und ein eigenmächtig versetztes Schild macht die gesamte Anordnung angreifbar.

Sonderfälle

Zwei Adressen, zwei Zonen. Bei einem Umzug innerhalb Münchens fallen zwei Zonen an, auch wenn zwischen den Adressen nur dreihundert Meter liegen. Die Zone gilt für einen Straßenabschnitt, nicht für einen Umzug.

Umzug ins Umland. Dann laufen zwei Anträge bei zwei verschiedenen Behörden — die Münchner Adresse über das Kreisverwaltungsreferat, die Adresse in Dachau, Erding oder Fürstenfeldbruck über die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Andere Formulare, andere Gebühren, andere Bearbeitungszeiten. Die langsamere der beiden bestimmt den frühestmöglichen Termin.

Möbellift. Wenn ein Möbellift an der Fassade eingesetzt wird, braucht er eigene Standfläche — die Zone muss entsprechend länger ausfallen. Das muss zusammen mit dem Lift geplant werden, und beides mit demselben Vorlauf.

Gewerbeadressen. Bei Büroumzügen ist die Zone häufiger nötig als bei Wohnadressen, weil Ladezonen werktags belegt und Innenhöfe oft für Lieferverkehr gesperrt sind. Bei Objekten mit eigenem Ladehof entfällt sie dagegen — dort zählt stattdessen die Freigabe durch das Objektmanagement.

Baustellen. Ist der Straßenabschnitt bereits durch eine Baustelle belegt, kann keine Zone angeordnet werden. In Vierteln mit laufenden Bauarbeiten — rund um den Ostbahnhof etwa — prüfen wir das kurz vor dem Termin noch einmal.

Was wir übernehmen

Wenn Sie den Umzug bei uns beauftragen, beantragen wir die Zonen für beide Adressen, stellen die Schilder, dokumentieren beim Aufstellen und holen sie danach wieder ab. Der Preis von 300 € je Adresse deckt das ab.

Was wir nicht können: die Frist verkürzen. Rund drei Wochen sind rund drei Wochen. Deshalb ist die Halteverbotszone der Punkt, an dem die Terminplanung eines Umzugs in München tatsächlich beginnt — nicht die Verfügbarkeit des Umzugswagens.

Wie lang muss die Zone sein?

Für einen normalen Wohnungsumzug sind zwölf bis fünfzehn Meter üblich. Das ist die Länge, die ein 7,5-Tonner mit ausgefahrener Ladebordwand und etwas Rangierraum braucht.

Mehr brauchen Sie in drei Fällen:

  • Bei einem Sattelzug oder größeren Fahrzeug — dann eher achtzehn bis zwanzig Meter.
  • Wenn ein Möbellift eingesetzt wird — der braucht eigene Standfläche neben dem Fahrzeug.
  • Bei zwei Fahrzeugen gleichzeitig — kommt bei Hausumzügen und Firmenumzügen vor.

Ein bis zwei Meter mehr als nötig kosten nichts und geben Spielraum, wenn jemand halb hineinparkt. Zu knapp bemessen ist der häufigere Fehler.

Die Zone an der richtigen Stelle

Sie muss nicht vor der Haustür liegen, sondern dort, wo das Fahrzeug am sinnvollsten steht. Drei Situationen, in denen das auseinanderfällt:

Straßen mit Längsgefälle. In Giesing, Untergiesing oder auf dem Dachauer Schlossberg braucht die Ladebordwand eine möglichst ebene Fläche. Zwanzig Meter weiter an der flacheren Stelle ist besser als direkt am Eingang.

Einbahnstraßen mit engem Querschnitt. In der Au oder in Untergiesing ist es sinnvoller, die Zone dort anzuordnen, wo das Fahrzeug den Verkehr nicht blockiert.

Innenhöfe und Hinterhäuser. Wenn der Eingang im Hof liegt, gehört die Zone vor die Toreinfahrt, nicht vor das Vorderhaus.

Das legen wir bei der Besichtigung fest — es ist einer der Punkte, für die eine Besichtigung überhaupt gemacht wird.

Kosten im Vergleich: Zone gegen Trageweg

Die Rechnung, die zeigt, warum sich die Zone fast immer lohnt:

Bei dreißig Kubikmetern und einem Trageweg von achtzig statt zwanzig Metern kommen ein bis zwei zusätzliche Arbeitsstunden je Person zusammen. Bei einem Team von drei Personen sind das drei bis sechs Arbeitsstunden.

Dagegen steht der Preis der Zone von 300 €. Die Rechnung geht in der Innenstadt praktisch immer zugunsten der Zone aus — und sie geht umso deutlicher auf, je größer das Volumen und je höher das Stockwerk ist.

Nur in Vierteln ohne Parklizenz und mit Stellplätzen am Haus kehrt sie sich um. Dort raten wir aktiv ab.

Zone gleich mitbeantragen

Sagen Sie uns beide Adressen und den Wunschtermin, dann beantragen wir die Halteverbotszonen mit. Wichtig ist nur eines: früh genug — rund drei Wochen sind die Untergrenze.

+49 176 228 661 46

Häufige Fragen

Was kostet eine Halteverbotszone in München?

Bei uns 300 je Adresse — enthalten sind der Antrag beim Kreisverwaltungsreferat, das Aufstellen der Schilder, die Dokumentation der bereits parkenden Fahrzeuge und das Abholen danach. Wer selbst beantragt, zahlt die behördliche Gebühr und muss Schilder gesondert mieten und aufstellen.

Wie lange dauert die Beantragung einer Halteverbotszone?

Rechnen Sie mit rund drei Wochen Vorlauf. Das ist die Frist, die beim Umzug am häufigsten unterschätzt wird, und sie lässt sich nicht beschleunigen — auch nicht gegen Aufpreis. Wer eine Zone braucht und zwei Wochen vorher anruft, zieht ohne um.

Wie lange müssen die Schilder vorher stehen?

In der Regel mindestens drei volle Tage vor dem Umzugstag. Diese Vorlaufzeit ist der Grund, warum die Zone überhaupt wirkt: Erst wenn ein Fahrzeug nach dem Aufstellen der Schilder dort geparkt hat, kann es kostenpflichtig umgesetzt werden. Deshalb wird beim Aufstellen fotografiert, welche Fahrzeuge schon dort stehen.

Was passiert, wenn am Umzugstag jemand in der Zone parkt?

Dann wird die Polizei beziehungsweise die Kommunale Verkehrsüberwachung verständigt, die das Fahrzeug umsetzen lässt. Das dauert erfahrungsgemäß eine bis mehrere Stunden — Zeit, die der Umzug kostet. Deshalb ist die Dokumentation beim Aufstellen so wichtig: Sie belegt, dass das Fahrzeug nach der Beschilderung dort geparkt hat.

Brauche ich in meinem Stadtteil überhaupt eine Halteverbotszone?

In den Parklizenzgebieten der Innenstadt praktisch immer — Altstadt, Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Haidhausen, Au, Neuhausen, Westend und Teile von Sendling und Giesing. In Trudering, Moosach, Ramersdorf-Perlach und im Umland ist sie häufig verzichtbar. Wir klären das anhand Ihrer konkreten Adresse.

Kann ich die Halteverbotszone selbst beantragen?

Ja, der Antrag läuft über das Kreisverwaltungsreferat. Sie müssen dann allerdings auch die Schilder besorgen, ordnungsgemäß aufstellen, die Vorlaufzeit einhalten und die vorhandenen Fahrzeuge dokumentieren. In der Praxis ist der Aufwand größer als die Ersparnis — deshalb übernehmen wir das üblicherweise mit.

AnrufenVolumen schätzen