Die Frist: zwei Wochen
Nach § 17 des Bundesmeldegesetzes müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht der Beginn des Mietvertrags.
In München ist die zuständige Stelle das Kreisverwaltungsreferat mit seinen Bürgerbüros. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei geringfügiger Überschreitung wird in der Praxis meist davon abgesehen — verlassen sollte man sich darauf nicht.
Der Termin ist das eigentliche Problem
Die Frist beträgt zwei Wochen. Ein Termin im Münchner Bürgerbüro ist regelmäßig deutlich länger im Voraus vergeben.
Daraus folgt die einzige wirklich wichtige Handlungsanweisung dieses Artikels: Buchen Sie den Termin, sobald der Umzugstag feststeht — nicht nach dem Umzug. Ein gebuchter Termin lässt sich verschieben, ein nicht existierender nicht.
Wer die Frist wegen fehlender Termine nicht einhalten kann, sollte den Buchungsbeleg aufheben. Er zeigt, dass die Verzögerung nicht in Ihrer Verantwortung lag.
Was Sie mitbringen müssen
- Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters — mit Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und den Namen der einziehenden Personen
- Bei Familien: Ausweisdokumente oder Geburtsurkunden der Kinder
- Bei Ehepaaren: gegebenenfalls die Heiratsurkunde
Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Punkt, an dem es am häufigsten hakt. Ohne sie ist keine Anmeldung möglich, und manche Vermieter oder Hausverwaltungen brauchen für die Ausstellung mehrere Tage. Fordern Sie sie an, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist.
Umzug innerhalb Münchens, ins Umland oder von außerhalb
Innerhalb Münchens: Sie melden sich um. Ein Vorgang, ein Termin.
Von München ins Umland: Sie melden sich in der neuen Gemeinde an. Eine gesonderte Abmeldung in München ist nicht nötig — die erfolgt automatisch. Nur beim Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung erforderlich.
Von außerhalb nach München: Sie melden sich beim Kreisverwaltungsreferat an. Auch hier gilt die Zwei-Wochen-Frist.
Was sonst noch eine neue Adresse braucht
Die Anmeldung beim Bürgerbüro ist der eine Vorgang mit einer gesetzlichen Frist. Der Rest hat keine Frist und wird deshalb gern vergessen.
Sofort nach dem Umzug:
- Arbeitgeber
- Krankenkasse
- Bank und Kreditkartenanbieter
- Kfz-Versicherung — die Prämie hängt an der Regionalklasse und kann sich mit dem Umzug ändern
- Haftpflicht- und Hausratversicherung — die Hausrat gilt sonst weiter für die alte Wohnung
Innerhalb der ersten Wochen:
- Kfz-Zulassung, falls der Zulassungsbezirk wechselt
- Finanzamt — geht meist automatisch über die Meldebehörde, eine formlose Mitteilung schadet aber nicht
- Rundfunkbeitrag
- Strom-, Gas- und Internetanbieter, falls noch nicht zum Umzugstag erledigt
- Kita, Schule, Hausarzt, Zahnarzt
- Abonnements, Vereine, Mitgliedschaften
- Online-Händler, bei denen Sie regelmäßig bestellen
Der Nachsendeauftrag der Post fängt auf, was Sie vergessen haben. Er läuft sechs oder zwölf Monate und kostet je nach Laufzeit einen zweistelligen Betrag. Stellen Sie ihn ein bis zwei Wochen vor dem Umzug, damit er zum Umzugstag aktiv ist.
Wichtig: Er ersetzt keine Adressänderung. Er verschafft Ihnen nur Zeit dafür — und zeigt Ihnen nebenbei, wen Sie vergessen haben, weil jeder nachgesendete Brief einen Absender hat.
Kfz: was sich geändert hat
Bei einem Umzug innerhalb Münchens genügt die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks — etwa von München in den Landkreis Dachau — ist eine Ummeldung bei der neuen Zulassungsstelle nötig. Das Kennzeichen dürfen Sie dabei behalten; die frühere Pflicht zum Kennzeichenwechsel ist entfallen.
Sagen Sie in beiden Fällen Ihrer Kfz-Versicherung Bescheid. Die Prämie hängt an der Regionalklasse, und die kann sich beim Umzug ändern — in beide Richtungen.
Der Sonderfall Zweitwohnung
Wer in München eine Nebenwohnung anmeldet, zahlt Zweitwohnungsteuer. Sie bemisst sich nach der Nettokaltmiete und ist ein Grund, die Meldeverhältnisse sorgfältig zu ordnen: Welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist, entscheiden Sie mit der Anmeldung.
Für Studierende und Berufspendler mit einer zweiten Wohnung am Heimatort lohnt sich hier ein genauer Blick, weil die Entscheidung finanzielle Folgen hat.
Die Reihenfolge, die funktioniert
- Mietvertrag unterschrieben → Wohnungsgeberbestätigung anfordern
- Umzugstag steht fest → KVR-Termin buchen
- Ein bis zwei Wochen vorher → Nachsendeauftrag stellen
- Umzugstag → Zählerstände fotografieren, an beiden Adressen
- Innerhalb von zwei Wochen → Anmeldung beim Bürgerbüro
- Danach → die Liste oben abarbeiten
Punkt 2 ist der, an dem es scheitert, wenn es scheitert.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen
Die Anmeldung nach § 17 Bundesmeldegesetz ist eine gesetzliche Pflicht, und ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch kann sie mit einem Bußgeld geahndet werden.
In der Praxis wird bei einer Überschreitung von wenigen Tagen bis Wochen meist von einer Ahndung abgesehen, besonders wenn Sie einen Terminbeleg vorlegen können, der zeigt, dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin bemüht haben. Verlassen sollte man sich darauf nicht.
Praktisch relevanter als das Bußgeld sind die Folgeprobleme: Ohne Anmeldung bekommen Sie keine Meldebescheinigung, und die brauchen Sie regelmäßig — für die Kfz-Zulassung, für manche Verträge, für Behördengänge. Die Anmeldung ist deshalb der Vorgang, der andere Vorgänge blockiert.
Der Nachsendeauftrag im Detail
Er ist billiger, als die meisten denken, und nützlicher.
Was er tut: Die Post leitet Briefsendungen an Ihre neue Adresse weiter, sechs oder zwölf Monate lang. Pakete anderer Dienstleister sind nicht eingeschlossen.
Wann Sie ihn stellen sollten: Ein bis zwei Wochen vor dem Umzug, damit er zum Umzugstag aktiv ist. Er lässt sich online oder in einer Filiale beauftragen.
Was er nicht tut: Er ändert keine Adresse. Absender erfahren durch die Weiterleitung nichts von Ihrer neuen Anschrift — sie schicken weiter an die alte.
Der Nebeneffekt, der ihn wertvoll macht: Jeder nachgesendete Brief zeigt Ihnen einen Absender, den Sie noch nicht umgemeldet haben. Nach zwei Monaten haben Sie damit eine vollständige Liste, die Sie sich sonst mühsam zusammensuchen müssten.
Zusammenfassung als Liste
- Zwei Wochen — gesetzliche Frist für die Anmeldung nach dem Einzug
- Wohnungsgeberbestätigung — vom Vermieter, ohne sie keine Anmeldung
- Termin beim KVR — buchen, sobald der Umzugstag feststeht
- Kfz — Adressänderung bei Umzug innerhalb Münchens, Ummeldung bei Bezirkswechsel, Kennzeichen bleibt
- Nachsendeauftrag — ein bis zwei Wochen vorher, sechs oder zwölf Monate
- Versicherungen — Hausrat gilt sonst weiter für die alte Wohnung
- Zweitwohnung — in München steuerpflichtig, die Zuordnung von Haupt- und Nebenwohnung entscheiden Sie
