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SuperUmzug — Umzugsunternehmen für München und Umgebung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Umzugsverträge gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 451 ff. HGB sowie die nachstehenden Bedingungen.

Hinweis zum Stand dieser SeiteTODO(Inhaber): Entwurf, noch nicht in Kraft. Dieser Text fasst die auf der Website veröffentlichten Konditionen zusammen und ist vor der Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen und zu vervollständigen — insbesondere Zahlungsbedingungen, Stornofristen, Gerichtsstand und die vollständigen Haftungsausschlüsse. Bis dahin gelten ausschließlich die Bedingungen, die Sie mit dem individuellen Angebot erhalten.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Umzugs-, Verpackungs-, Montage-, Transport- und Einlagerungsleistungen, die Martin Marcinko unter der Geschäftsbezeichnung SuperUmzug erbringt.

Für Umzugsverträge mit Verbrauchern gelten vorrangig die zwingenden Vorschriften der §§ 451 ff. HGB.

2. Angebot und Festpreis

Die auf dieser Website veröffentlichten Preise sind marktübliche Orientierungswerte und kein Angebot im Rechtssinne.

Ein verbindliches Angebot kommt erst nach einer Besichtigung vor Ort oder per Foto und Video zustande. Es wird in Textform erteilt und enthält Leistungsumfang, Personal, Termin und Festpreis.

Der Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzlicher Umfang und Mehrarbeit werden ausschließlich nach vorheriger Absprache berechnet.

3. Preise und Umsatzsteuer

Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich brutto einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

Gegenüber Unternehmern wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

Zuschläge: Samstag 50 %; Sonn- und Feiertage sowie Expressumzüge innerhalb von 24 Stunden zum doppelten Satz.

4. Sonn- und Feiertagsarbeit

Einsätze an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind nur nach Absprache und nur im Rahmen der nach § 9 Arbeitszeitgesetz zugelassenen Ausnahmen möglich. Ein Anspruch auf einen Termin an diesen Tagen besteht nicht.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin der Zugang zu beiden Adressen möglich ist und Schlüssel sowie ein Ansprechpartner verfügbar sind.

Möbel sind vor Demontage und Transport zu leeren, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Dokumente und Medikamente sind nicht Bestandteil des Umzugsguts und vom Auftraggeber selbst zu befördern.

Gefahrgut — insbesondere Kraftstoffe, Gasflaschen, Farben und Lösungsmittel in größeren Mengen sowie pyrotechnische Erzeugnisse — wird nicht befördert.

6. Nicht befördertes Umzugsgut

Nicht befördert werden Klaviere, Flügel, Tresore, Billardtische, Industriemaschinen sowie Gegenstände, die einen Kran oder eine Bergung über Fenster oder Balkon erfordern.

Whirlpools und Saunen werden bis 120 kg befördert, große Kübelpflanzen bis 100 kg.

Lebende Tiere werden nicht befördert.

Ein Möbellift wird, sofern erforderlich, bei einem Drittanbieter beauftragt und gesondert berechnet.

7. Haftung

Es gilt die gesetzliche Haftung für Umzugsverträge nach §§ 451 ff. HGB, insbesondere die Haftungshöchstgrenze von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird (§ 451e HGB).

Schäden sind nach § 438 HGB anzuzeigen: äußerlich erkennbare Schäden spätestens bei der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung in Textform.

Bei vom Auftraggeber selbst verpacktem Umzugsgut ist die Haftung für Transportschäden am Inhalt eingeschränkt, soweit der Schaden auf die Verpackung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist (§ 451d HGB).

Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Transportversicherung kann für den gesamten Umzug oder für einzelne Wertgegenstände vereinbart werden; der Beitrag richtet sich nach dem vom Auftraggeber erklärten Wert.

Für Schäden außerhalb des Umzugsguts besteht eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (LVN).

8. Einlagerung

Für die Zeit der Einlagerung gilt nicht die Transporthaftung nach § 451e HGB, sondern der gesondert vereinbarte Lagervertrag mit seinen eigenen Bedingungen. Dieser wird dem Angebot beigefügt.

9. Halteverbotszonen

Halteverbotszonen werden auf Wunsch für beide Adressen bei der zuständigen Behörde beantragt. Die Beantragung erfordert einen Vorlauf von rund drei Wochen.

Für die Wirksamkeit der angeordneten Zone gegenüber Dritten übernehmen wir keine Gewähr; parkt ein Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Beschilderung in der Zone, ist die Abschleppanordnung Sache der Polizei beziehungsweise der Kommunalen Verkehrsüberwachung.

10. Umzugsrechner

Die im Umzugsrechner angezeigte Schätzung von Volumen, Teamgröße und Preisspanne ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar.

Ein verbindlicher Festpreis entsteht ausschließlich durch ein Angebot in Textform nach einer Besichtigung.

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