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Ratgeber

Transportversicherung beim Umzug — wann die gesetzliche Haftung nicht reicht

Die gesetzliche Haftung deckt 620 € je Kubikmeter. Wann das genügt, wann nicht — und warum Sie den Versicherungswert selbst erklären.

6 Min. Lesezeit

Wann reicht die gesetzliche Haftung — und wann nicht?

Die gesetzliche Haftung beim Umzug beträgt 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Ob das reicht, entscheidet eine Multiplikation: Volumen mal 620.

Umzug Volumen Gesetzliche Höchsthaftung
1-Zimmer-Wohnung 15 m³ 9.300 €
2-Zimmer-Wohnung 25 m³ 15.500 €
3-Zimmer-Wohnung 35 m³ 21.700 €
4-Zimmer-Wohnung 50 m³ 31.000 €
Haus 80 m³ 49.600 €

Liegt der Wert Ihrer Einrichtung deutlich unter diesen Beträgen, brauchen Sie keine Zusatzversicherung. Liegt er darüber, sollten Sie eine abschließen — jedenfalls für die Positionen, die den Ausschlag geben.

Wann normaler Hausrat unter der Grenze bleibt

620 Euro je Kubikmeter sind mehr, als die meisten intuitiv annehmen. Ein Kubikmeter entspricht etwa zwölf Umzugskartons. Zwölf Kartons mit Kleidung, Handtüchern, Büchern und Küchengerät sind selten 620 Euro wert — häufig eher die Hälfte.

Auch bei Möbeln geht die Rechnung meistens auf. Ein Kleiderschrank belegt rund 2,6 Kubikmeter und ist damit mit rund 1.600 Euro gedeckt; ein Sofa mit 1,8 Kubikmetern mit rund 1.100 Euro. Für Standardmobiliar reicht das.

Wann es eng wird

Fünf Fälle sprengen die Grenze regelmäßig:

Kunst und Antiquitäten. Ein Gemälde nimmt kaum Volumen ein und trägt praktisch nichts zur Haftungssumme bei — sein Wert kann trotzdem die gesamte Deckung übersteigen. Genau diese Diskrepanz zwischen Volumen und Wert ist der klassische Fall für eine Einzelversicherung.

Designermöbel. Ein hochwertiger Sessel oder ein Esstisch aus einer Manufaktur kann pro Kubikmeter ein Vielfaches der 620 Euro wert sein.

Sammlungen. Bücher, Schallplatten, Uhren, Modelle, Weine. Sammlungen sind dicht gepackt und haben eine ungewöhnlich hohe Wertdichte.

Professionelle Technik. Studio- und Veranstaltungstechnik, Fotoausrüstung, Messtechnik, Serverhardware. Bei Firmenumzügen ist das der häufigste Grund für eine Zusatzversicherung.

Musikinstrumente. Mit einer Einschränkung: Klaviere und Flügel transportieren wir grundsätzlich nicht — dafür braucht es Spezialgerät und eine darauf eingerichtete Spedition. Für Streichinstrumente, Blechbläser und elektronische Instrumente gilt die Überlegung dagegen voll.

Wie eine Zusatzversicherung funktioniert

Der Mechanismus ist einfach und unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von dem, was viele erwarten: Sie erklären den Wert selbst.

Sie geben an, welchen Betrag Sie versichern wollen — für den gesamten Umzug oder für einzelne Positionen —, und der Beitrag richtet sich nach diesem Wert. Es gibt keine Begutachtung Ihres Hausrats durch das Umzugsunternehmen und keine Wertermittlung im Vorfeld.

Das hat eine Konsequenz, die man kennen sollte: Ein zu niedrig erklärter Wert führt im Schadensfall zu einer entsprechend niedrigen Entschädigung. Nehmen Sie sich deshalb die halbe Stunde und sehen Sie nach, was ein Ersatz tatsächlich kosten würde — nicht, was Sie damals bezahlt haben.

Einzelne Stücke oder der ganze Umzug?

Die Antwort hängt an der Verteilung.

Einzelversicherung, wenn wenige Stücke den Wert dominieren. Wer eine Wohnung mit normalem Mobiliar hat und darin drei Gemälde und eine Kameraausrüstung, versichert diese vier Positionen — das ist deutlich günstiger als eine Höherversicherung des gesamten Hausrats und deckt genau das ab, worum es geht.

Gesamtversicherung, wenn die Einrichtung durchgängig hochwertig ist. Bei einer vollständig eingerichteten Villa mit Designmöbeln in jedem Raum lässt sich kein sinnvoller Einzelposten benennen; dort ist die pauschale Höherversicherung die richtige Form.

Was auch mit Zusatzversicherung nicht abgedeckt ist

Selbst gepackte Kartons. Für Transportschäden am Inhalt bleibt die Haftung eingeschränkt, weil die Ursache nicht prüfbar ist — § 451d HGB. Wenn Ihnen Stücke wichtig sind, lassen Sie genau die vom Team packen.

Wertsachen, Bargeld und Dokumente. Die gehören nicht ins Umzugsgut, sondern in Ihre eigene Tasche.

Nicht transportierte Gegenstände. Klaviere, Flügel, Tresore, Billardtische und Industriemaschinen transportieren wir nicht — folglich sind sie auch nicht über uns versicherbar.

Vorschäden. Was vor dem Umzug schon beschädigt war, ist kein Transportschaden. Genau deshalb dokumentieren wir den Zustand wertvoller Stücke vor dem Transport: Das schützt beide Seiten.

Was mit der Hausratversicherung ist

Hausratversicherungen decken typischerweise Schäden in der Wohnung, nicht auf dem Transportweg. Manche Tarife enthalten allerdings eine befristete Umzugsklausel, die den Hausrat für einige Wochen an beiden Adressen einschließt.

Ob Ihr Tarif eine solche Klausel hat, klärt ein Anruf bei Ihrem Versicherer — und dieser Anruf lohnt sich vor jedem Umzug. Zwei Punkte sollten Sie dabei ansprechen: ob Transportschäden gedeckt sind, und ab wann die neue Wohnung mitversichert ist. Die zweite Frage wird häufiger übersehen und ist die wichtigere: Eine Wohnung, die noch nicht in der Police steht, ist auch nicht versichert, wenn dort am ersten Abend etwas passiert.

Einlagerung ist ein eigener Fall

Für die Zeit einer Einlagerung gilt nicht die Transporthaftung nach § 451e HGB, sondern der Lagervertrag mit eigenen Bedingungen. Eine Transportversicherung deckt die Lagerzeit nicht automatisch mit ab.

Wer über mehrere Monate einlagert und wertvolle Einrichtung dabei hat, sollte die Versicherung ausdrücklich auf diesen Zeitraum erstrecken lassen. Das ist ein Satz im Angebot und im Zweifel die günstigste Position des ganzen Auftrags.

Beim Fernumzug häufiger sinnvoll

Auf 600 Kilometern wirkt deutlich mehr Bewegung auf die Ladung als auf sechs. Die gesetzliche Haftungsgrenze ändert sich dadurch nicht — sie bleibt bei 620 Euro je Kubikmeter, unabhängig von der Strecke. Das Risiko ändert sich aber schon, und deshalb empfehlen wir bei Fernumzügen mit hochwertiger Einrichtung häufiger zu einer Zusatzversicherung als bei einem Ortswechsel innerhalb Münchens.

Sprechen Sie uns darauf an, bevor das Angebot geschrieben wird — nachträglich ist es umständlicher als von vornherein.

Wie Sie den Wert realistisch ermitteln

Der Versicherungswert ist der Betrag, den ein Ersatz heute kosten würde — nicht der, den Sie damals bezahlt haben, und nicht der, den ein Gebrauchtmarkt bieten würde.

Ein praktikables Vorgehen für einen Nachmittag:

Schritt 1 — Die Ausreißer benennen. Gehen Sie durch die Wohnung und notieren Sie alles, was Sie für mehr als tausend Euro halten. In den meisten Haushalten sind das fünf bis fünfzehn Positionen.

Schritt 2 — Diese Positionen einzeln bewerten. Für Elektronik und Möbel geht das über aktuelle Angebote im Netz. Für Kunst und Sammlungen brauchen Sie im Zweifel eine Einschätzung von jemandem, der sich auskennt.

Schritt 3 — Den Rest pauschal ansetzen. Für den übrigen Hausrat reicht eine grobe Schätzung; er liegt fast immer unter der gesetzlichen Deckung.

Schritt 4 — Fotografieren. Von jeder benannten Position ein Foto, mit Datum. Das ist im Schadensfall der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Nachweis.

Wer den Schaden meldet und an wen

Sie melden ihn bei uns, mit Foto und kurzer Beschreibung — auch dann, wenn eine Zusatzversicherung besteht. Wir prüfen und geben die Meldung an den Versicherer weiter.

Der Grund ist praktisch: Sie sollen sich nicht mit zwei Stellen gleichzeitig auseinandersetzen, und wir haben die Dokumentation aus dem Umzugszeitraum. Bei einer Meldung, die direkt beim Versicherer eingeht, fehlt genau die.

Die Fristen ändern sich durch eine Zusatzversicherung nicht: äußerlich erkennbare Schäden bei der Übergabe, verdeckte innerhalb von vierzehn Tagen nach § 438 HGB.

Der Rechenfehler, der am häufigsten passiert

Viele Menschen vergleichen den Beitrag für eine Zusatzversicherung mit dem Preis des Umzugs und finden ihn hoch. Das ist der falsche Vergleich.

Der richtige Vergleich ist: Beitrag gegen die Differenz zwischen dem Wert Ihrer Einrichtung und der gesetzlichen Deckung. Wenn eine Wohnung mit 30 Kubikmetern gesetzlich mit 18.600 Euro gedeckt ist und die Einrichtung 45.000 Euro wert ist, geht es um die Absicherung von 26.400 Euro — nicht um einen Zuschlag auf den Umzugspreis.

Bei den meisten Haushalten fällt die Antwort nach dieser Rechnung eindeutig aus, in beide Richtungen.

Kurz durchrechnen lassen

Sagen Sie uns Ihr ungefähres Volumen und ob es Stücke gibt, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Wir rechnen Ihnen die gesetzliche Deckung aus und sagen, ob sich eine Zusatzversicherung lohnt.

+49 176 228 661 46

Häufige Fragen

Brauche ich eine zusätzliche Transportversicherung?

Rechnen Sie Ihr Volumen mal 620 Euro. Liegt der Wert Ihrer Einrichtung deutlich darüber, ja. Normaler Hausrat liegt darunter — ein Kubikmeter Kartons mit Kleidung, Büchern und Küchengerät erreicht 620 Euro selten. Kunst, Antiquitäten, Sammlungen und professionelle Technik erreichen ihn schnell.

Wie wird der Versicherungswert festgelegt?

Sie erklären ihn selbst — für den gesamten Umzug oder für einzelne Wertgegenstände. Der Beitrag richtet sich nach diesem Wert. Das ist der entscheidende Punkt: Nicht das Umzugsunternehmen schätzt, was Ihre Einrichtung wert ist, sondern Sie geben es an.

Ist es günstiger, einzelne Stücke oder den ganzen Umzug zu versichern?

Bei wenigen wertvollen Einzelstücken fast immer die Einzelversicherung. Wer ein Gemälde, eine Uhrensammlung oder eine Kameraausrüstung absichern will, zahlt für diese Positionen deutlich weniger als für eine Höherversicherung des gesamten Hausrats. Bei durchgängig hochwertiger Einrichtung ist die Gesamtversicherung sinnvoller.

Deckt die Transportversicherung auch die Einlagerung ab?

Nicht automatisch. Für die Lagerzeit gilt nicht die Transporthaftung nach § 451e HGB, sondern der Lagervertrag mit eigenen Bedingungen. Wer über mehrere Monate einlagert, sollte die Versicherung ausdrücklich auf diesen Zeitraum erstrecken lassen.

Was ist auch mit Zusatzversicherung nicht abgedeckt?

Schäden an selbst gepackten Karton-Inhalten bleiben eingeschränkt, weil die Ursache nicht prüfbar ist. Außerdem gehören Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und Dokumente nicht ins Umzugsgut — die nehmen Sie selbst mit. Und Gegenstände, die wir gar nicht transportieren, sind auch nicht versicherbar.

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